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Sterbehilfe

Sterbehilfe

Medizin – die Wissenschaft und Kunst von der Heilung von Krankheiten, sowie der Gesundheitsvorsorge. Dieser Satz sagt aus, dass der Sinn der Medizin darin besteht, Krankheiten zu behandeln und vielleicht sogar zu heilen, Leben zu retten und Krankheiten vorzubeugen. 
„Heilung“ von Krankheiten – gehören zur Heilung auch lebensverlängernde Maßnahmen oder das am Leben erhalten von todkranken Menschen, bei denen klar ist, dass sie sterben werden oder das am Leben erhalten von Wachkomapatienten, die wahrscheinlich nie wieder in ihrem Leben erwachen werden oder das am Leben erhalten von Menschen, deren physischen oder psychischen Prozesse so stark eingeschränkt sind, dass sie nicht allein lebensfähig sind ? Und das alles gegen ihren eigenen Willen zu leben ? Das alles, obwohl sie keinen Sinn mehr darin sehen, weiter zu leben oder gar dafür zu kämpfen und bereit sind ihre Familie und ihre ganze Vergangenheit hinter sich zu lassen ? Das alles, obwohl sie darum bitten, ihnen das Sterben zu erleichtern ? Da stellt sich doch die Frage: „Wie konnte es soweit kommen, dass Menschen gegen ihren Willen und gegen den Willen der Natur am Leben gehalten werden ?“
Vielleicht liegt es an der sich ständig weiterentwickelnden Menschheit, den Fortschritten der Medizin ? Wer gibt den Menschen das Recht, sich in den Kreislauf der Natur, den Kreislauf von Geburt und Tod einzumischen ? Aber wer wiederum verbietet es ihr ? Für die Menschen der Vorzeit, unsere Vorfahren, waren Krankheiten ein großes Problem. Es gelang ihnen nicht, sie wirksam zu behandeln oder zu heilen. In der Zeit vor uns starben Menschen bereits an einem aus heutiger Sicht einfachen Diabetes oder sogar bei der Geburt ihres eigenen Kindes. Heutzutage sind, nach Stand der Weltgesundheitsorganisation 1997, etwa 135 Millionen Menschen weltweit an Diabetes erkrankt. Die Zahl ist steigend. Doch Diabetes ist keine tödliche Krankheit mehr. Oder wie viele Jugendliche bringen allein in Deutschland jährlich ihr erstes oder sogar schon zweites Kind zur Welt ? Und, sterben sie daran ? Vielleicht ist der Mensch, der Homo Sapiens, selbst für das umstrittene Thema der Sterbehilfe verantwortlich ? Vielleicht ist die Menschheit zu weit in den Kreislauf der Natur eingedrungen und kann nun aus dem Teufelskreis nicht entkommen ?

Das Thema Sterbehilfe ist in Deutschland, und nicht nur in Deutschland, sondern auch überall auf der Welt, sehr umstritten. Doch wie definiert man Sterbehilfe ? Der Begriff Sterbehilfe beinhaltet zum einen die psychologisch-seelsorgerische Begleitung beim Sterbeprozess, um todkranken Menschen die unabänderlich notwendige Loslösung aus der Welt der Lebenden zu erleichtern, zum anderen die Maßnahmen zur Lebensverkürzung bei schwerkranken Menschen, auf deren ausdrücklich geäußerten Wunsch (Tötung auf Verlangen) oder in mitfühlender Interpretation ihres für menschenunwürdig angesehenen Zustandes. Den Begriff Sterbehilfe zu definieren ist jedoch bedeutend leichter, als eine eindeutig festgelegt Bestimmung über dessen Ausführung und Erlaubnis zu verfassen und zu begründen. Mehrere Faktoren spielen bei der Diskussion eine bedeutende Rolle.
1. Problemaspekt
Einer der wohl bedeutendsten Aspekte der Problemfeststellung ist der, dass es in Deutschland keinen eigenen Paragraphen im Strafgesetzbuch zum Thema Sterbehilfe gibt. Es gibt zwar einen Paragraphen zu Tötung auf Verlangen, in diesem wird jedoch nur geschildert, wie die Folgen dieser Handlung ausfallen würden. Es wird keine Differenzierung und Begriffserklärung vorgenommen, beziehungsweise bekannt gegeben. Das bedeutet also, dass es keinen Paragraphen gibt, der Sterbehilfe direkt verbietet, jedoch auch keinen, der Sterbehilfe legalisiert.
2. Problemaspekt
Auch Tod und Sterben lassen sich, genau wie Sterbehilfe, definieren. Tod und Sterben sind das unwiderrufliche Lebensende, sowie der Vorgang, der ihm unmittelbar vorausgeht. Mit dem Tod ändert sich der Zustand eines Lebewesens vollständig, es verliert sämtliche charakteristische Eigenschaften des Lebendigen. In der Philosophie bedeutet Tod das Ende des individuellen organischen Lebens, in der Theologie die Grenzüberschreitung vom Diesseits ins Jenseits. Auch hier ist das Definieren eines Begriffes wieder einfacher, wie sich an den gegebenen Beispielen zeigt,  als diesen und seinen Inhalt zu begreifen und vor allem zu akzeptieren. Das ist wahrscheinlich auch die Hauptursache, weswegen das Sterben, der Tod und damit auch die miteinbegriffene Sterbehilfe ein Tabuthema in unserer Zivilisation ist. Die Menschen haben Angst vor dem Tod, weil sie nicht wissen können, wie er eintritt, wann er eintritt, warum er eintritt. Sie wissen, er wird eines Tages kommen, denn das ist der Kreislauf der Natur: „Leben und Sterben, Fressen und Gefressen werden.“ Sie wissen, eines Tages stirbt jeder Mensch. Doch sie haben keine Kontrolle über den Tod, sie können ihn nicht verhindern. Und weil sie das nicht können, wird das Sterben und der Tod, anstatt über die Ängste davor zu reden, wie alles andere Unangenehme tabuisiert. Deswegen wird auch nicht darüber nachgedacht, wie man einen unangenehmen Sterbevorgang, beispielsweise durch Sterbehilfe, verhindern oder vermeiden könnte.
3. Problemaspekt
Zur Zeit des Nationalsozialismus wurde mit dem Begriff Euthanasie (gleichgesetzter Begriff von Sterbehilfe) die Tötung zahlreicher Geisteskranker, Epileptiker sowie körperlich und geistig Behinderter getarnt. In speziellen Anstalten wurden diese Menschen vergast oder vergiftet, wobei etwa über 100.000 Menschen ermordet wurden. Man sprach zu dieser Zeit von der „Vernichtung unwerten Lebens“. Das ist einer der Gründe, weshalb die Menschen heute noch von Sterbehilfe abgeschreckt werden und sich gegen sie aussprechen.
4. Problemaspekt
Ein weiterer Aspekt ist der, dass sich die Frage stellt, wem man es zumuten kann, einen anderen Menschen auf dessen Wunsch hin zu töten ? Welcher Arzt würde, obwohl er bei einer Legalisierung der Sterbehilfe zu dieser verpflichtet wäre, die Verantwortung für den Tod eines anderen Menschen übernehmen (wollen) ? Wäre die Entscheidung zur Sterbehilfe für den Arzt nicht ein Widerspruch der beschlossenen  Handlung und dem von ihm geleisteten Eid des Hippokrates, der die ethischen Grundsätze seines ärztlichen Handelns enthält ? Wäre jeder Arzt in der Lage, seinen Patienten auf dessen Wunsch hin zu töten ?
5. Problemaspekt
Auch die Diagnostik bestimmter Krankheiten würde ein Problem darstellen. Auch heutzutage gibt es, trotz der Fortschritte in der schon weitentwickelten Medizin, Krankheiten, bei denen sich nicht 100%ig feststellen lässt, ob sie für den Patienten tödlich enden oder nicht oder wie lange der betroffene Patient mit seiner Krankheit überleben wird. Durch solche Diagnosen und die nicht abschätzbare verbleibende Lebenszeit, könnte der Patient seine Hoffnungen und seinen Lebenswillen verlieren und dadurch zu einem voreiligen Entschluss der Sterbehilfe verleitet werden. Auch die Gefahr von Fehldiagnosen und die dadurch entstehenden Kurzschlussreaktionen der Patienten, die zur Entscheidung der Sterbehilfe führen könnten, bei denen es sich erst im Nachhinein herausstellt, dass es sich um einen Irrtum gehandelt hat, wenn der Patient bereits tot ist, besteht. Die Diagnose müsste also widerspruchslos geklärt werden, um den Patienten nicht unnötig zu Fehlentscheidungen zu leiten. Diese Bedingung ist jedoch nicht ausschließlich erfüllbar.
6. Problemaspekt
Die Verleitung lebensmüder oder depressiver Menschen, durch einen schnellen Tod alle Probleme lösen zu können, wäre möglicherweise zu groß. Auch der Gedanke älterer, kranker Menschen, durch einen verkürzten Sterbeprozess der Familie und dem Staat nicht mehr auf der Tasche zu liegen, könnte allein durch die Möglichkeit diesen Gedanken aus zu üben, verstärkt werden.
7. Problemaspekt
Das Verbot der Sterbehilfe widerspricht dem ersten und dritten Artikel der Menschenrechte. Diese besagen nämlich: „Alle Menschen sind gleich und frei an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“, „Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Die beiden wichtigsten Wörter dieser Artikel, die im Widerspruch mit Sterbehilfe stehen, sind die Würde des Menschen und das Recht auf Leben. Wenn ich das richtig verstehe, hat der Mensch das Recht auf Leben, aber nicht das Recht zu sterben, wann er will ? Und er wird mit Würde und Rechten geboren, darf aber nicht in Würde und nach seinem Recht des eigenen Willens sterben ? Ich persönlich finde, dass das zwei wesentliche Punkte sind, die bei den Überlegungen zur Sterbehilfe mit einbezogen werden sollten.

Meiner Meinung nach müsste jedem, dem es aus physischen Gründen nicht möglich, der aber bei vollem Bewusstsein ist, den Freitod zu vollziehen, das Recht auf Sterbehilfe und das Recht zu sterben, eingeräumt beziehungsweise gewährleistet werden. Das bedeutet, dass in solch einem Fall jegliche Art von Sterbehilfe legalisiert werden müsste.
Um jedoch ausschließen zu können, dass jemand gegen seinen Willen getötet wird, müsste der Patient in Anwesenheit mehrer Ärzte und einem Notar seinen Wunsch äußern und zusätzlich auf einem schriftlichen Dokument, welches den Wunsch nach Sterbehilfe bestätigt, seine Unterschrift leisten. Ist es dem Patienten nicht mehr möglich zu unterschreiben, weil er beispielsweise gelähmt ist, könnte der Wunsch des Patienten per Videoaufnahme festgehalten werden. Wenn nach diesen Bedingungen geklärt ist, dass der Patient nicht mehr gewillt ist weiterhin zu leben, müsste ihm die Sterbehilfe seiner Wahl gewährleistet werden.
Wenn ein Patient nicht bei Bewusstsein ist und er auch keine Patientenverfügung hinterlassen hat, darf die Möglichkeit der Sterbehilfe nicht in Erwägung gezogen werden. 
Wenn ein Patient nicht bei Bewusstsein ist, jedoch eine Patientenverfügung, die er bei vollem Bewusstsein verfasst und von einem Notar bestätigen lassen hat und in der er wünscht in bestimmten Situationen keine lebensverlängernden Maßnahmen zu erhalten, hinterlassen hat, muss auch ihm, nachdem wiederum mehrere Ärzte den Gesundheitszustand des Patienten und den von ihm festgelegten Kriterien überprüft und festgestellt haben, Sterbehilfe gewährleistet werden.
Die Verwandten und Bekannten besitzen keine Rechte, die es ihnen erlauben, Sterbehilfe zu veranlassen, jedoch auch nicht zu verhindern beziehungsweise zu verbieten. Die Entscheidung der Sterbehilfe und damit auch die Entscheidung für den Tod liegt ganz allein in den Händen des Patienten.
Durch eine solche Regelung könnte gewährleistet werden, dass niemand gegen seinen Willen am Leben erhalten, aber auch niemand gegen seinen Willen getötet würde. Die Menschen müssten nun keine Angst mehr vor dem Tod haben, denn sie könnten nun selber entscheiden wann und wie er eintritt...

Sprüche des Tages  
  "Wer keine Katzen mag, war früher eine Maus..." (copyright by I. Jahn)
...und wer keine Mäuse mag, war früher ein Stück Käse...
(Entschuldigen Sie bitte Frau Jahn! Aber ich konnt's mir einfach nicht verkneifen...)

"Ich lebe davon, dass mein Leben endlich ist..." (ebenfalls copyright by I. Jahn --> Diese Frau hat das Prinzip des Lebens einfach erkannt und ist bereit es auszusprechen und zu teilen...da kann man nichts mehr dazu sagen...)

"Wenn Du mir wirklich etwas Gutes tun willst, dann laß in Zukunft solchen Unsinn und finde endlich Deinen Weg ohne Dich zu zerstören..." (copyright by ...)

"Sie hatte schon ein Süppchen...^^" (nur für Insider...^^)

Ich bin nicht auf der Welt, um zu sein, wie Andere mich gern hätten!

Menschen, deren Ziel Erleuchtung ist, haben keine Zeit für Wissenschaft - sie brauchen Wissen.

"Ich bin eine Frau, ich habe das Recht in einem Wühltisch zu kramen!!"

Widerspreche niemals einer Frau! Warte drei Minuten, dann macht sie es selbst... :oP

Die Frauen machen sich nur deshalb zurecht, weil das Auge des Mannes besser entwickelt ist als sein Verstand...

"Mein Auge tränt..." --> "Heul doch!"

Wenn die Klügeren immer nachgeben, regieren dann die Dummen die Welt?
 
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